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February 10, 2009

Uneinigkeit über die Definition “Terrorist”


Werden vier Personen mit terroristischen Vorwürfen konfrontiert, wird nur eine Person davon auch strafrechtlich belangt. Ein Grund dafür ist die ungenaue Definition eines “Terroristen”. Die Bundesbehörden stimmen mit ihrer Verwendung des Begriffs nicht überein. Dies zeigt eine aktuelle Studie, die vom Transactional Records Access Clearinghouse (TRAC) in Zusammenarbeit mit der Universität von Syracuse durchgeführt wurde. Tausende von Akten US-amerikanischer Bundesgerichte und Behörden im Justizministerium der letzten 5 Jahre wurden dabei ausgewertet. Schlussfolgerung der Studie war, dass die unterschiedlichen Definitionen von Terrorismus dessen effektive Bekämpfung verhindern.



Transactional Records Access Clearinghouse, Syracuse University
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